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Verantwortung für die Zukunft

Mit Ökostrom, aktivem Umweltschutz und ressourcenschonender Reparatur leisten wir täglich unseren Beitrag – für saubere Mobilität und eine nachhaltige Zukunft.

Nachhaltigkeit beginnt in der Werkstatt

Als verantwortungsbewusster Kfz-Betrieb in Kolbermoor setzen wir auf einen ganzheitlichen Umweltansatz: Strom aus erneuerbaren Energien, aktiver Grundwasserschutz, kurze Lieferwege und ressourcenschonende Reparaturen gehören bei uns zum Tagesgeschäft. Denn nachhaltige Mobilität beginnt nicht erst auf der Straße – sie fängt dort an, wo Fahrzeuge gewartet, repariert und am Leben gehalten werden.

Was bedeutet der Wandel in Mobilität und Energie für freie Kfz-Werkstätten?

Der Umstieg auf Elektromobilität und erneuerbare Energien verändert nicht nur das Fahren, sondern auch das Handwerk. Freie Werkstätten übernehmen dabei eine zentrale Rolle – so auch KFZ-Technik Max Thamm.

Wir sind bereits zertifiziert für Arbeiten an Hochvolt-Systemen und verfügen über einen speziell geschützten und ausgerüsteten Bereich in unserer Werkstatt, der auf die Instandsetzung von Antriebsbatterien in E-Fahrzeugen ausgelegt ist. Damit gehören wir zu den wenigen freien Betrieben, die diese anspruchsvolle und zukunftsweisende Aufgabe fachgerecht übernehmen können.

Denn: Ein defekter Akku muss nicht das Aus für ein Elektroauto bedeuten. Statt Fahrzeuge vorzeitig zu entsorgen oder gebrauchte Fahrzeuge für Käufer unattraktiv zu machen, ermöglicht eine qualifizierte Reparatur eine verlängerte Lebensdauer, spart Kosten – und schützt aktiv die Umwelt.

So macht wir Elektromobilität nicht nur sauber, sondern auch wirtschaftlich und nachhaltig nutzbar.

Unsere 3 Säulen für Nachhaltigkeit

Veranwortung übernehmen und zukunftsorientiert handeln.

Hintergrund zum Grundwasserschutz

In Bayern greift speziell die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Diese regelt technische und organisatorische Maßnahmen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und schreibt u. a. Rückhaltesysteme, Prüfpflichten und Dokumentationen vor.

Darüber hinaus gilt die Grundwasserverordnung (GrwV) (Verordnung zum Schutz des Grundwassers vom 9. November 2010, zuletzt geändert 12. Oktober 2022). Sie verbietet Einleitungen gefährlicher Stoffe ins Grundwasser und legt Kontrollpflichten fest.

Unsere Werkstatt entspricht diesen Vorschriften vollumfänglich und setzt alle vorgeschriebenen Präventions‑ und Prüfmaßnahmen um – zum Schutz der Umwelt und Ihrer Gewässer im Landkreis Rosenheim.

Hinweis an Abschleppunternehmen und Kunden

Fahrzeuge, bei denen ausgetretene Flüssigkeiten (z. B. Öl, Kühlmittel, Kraftstoff) festgestellt wurden, dürfen außerhalb der Geschäftszeiten nicht auf dem Hof abgestellt werden. Während unserer Geschäftszeiten ist eine telefonische Voranmeldung zwingend erforderlich. Abschleppunternehmen und Kunden werden gebeten, sich vor der Anlieferung anzumelden, damit wir geeignete Maßnahmen zum Auffangen und Auffächern der Flüssigkeiten vorbereiten können.